Weitere Steuervorteile beim Immobilienkauf auf Mallorca

Wer zwischen 12. Mai und dem 31. Dezember 2012 eine Immobilie auf Mallorca, Ibiza, oder Menorca kauft, zahlt bei einem späteren Verkauf 50% weniger Gewinnsteuer. Diese Regelung gilt allerdings nur für Immobilien, die als „Urbano“ klassifiziert sind. Die Einteilung zwischen „Urbano“ (Liegenschaften in Stadt- und Gemeindegebieten) und „Rustico“, also ländliche Immobilien wie Fincas, wird von den jeweiligen Gemeinden bestimmt und hängen in der Regel von der jeweiligen Grundstücksgröße ab. Ihr Porta Mallorquina Makler  informiert Sie gerne, ob Ihre Wunschimmobilie unter die neuen Steuerbestimmungen fällt.

Kaufen lohnt sich für Residenten und Nichtresidenten

Die Steuerermäßigung gilt für Wohnimmobilien, die Residenten, Nichtresidenten oder Unternehmen erwerben. Wichtig ist nur der Kaufzeitpunkt, der Wiederverkauf ist zeitlich nicht begrenzt.

Die derzeit gültigen Gewinnsteuersätze für Nichtresidenten (Stand Juni 2012):

  • Gewinnsteuer Immobilienverkauf 2012 und 2013: 21%
  • Gewinnsteuer Immobilienverkauf ab 2014: 19%

Bei Residenten ist die Steuer gestaffelt, bis Ende 2013 gelten folgende Sätze:

  • Gewinn bis 6.000,- € : 21% Steuer
  • Gewinn über 6.000,- € bis 24.000,- €: 25 % Steuer
  • Gewinn über 24.000,- €: 27% Steuer (ab 2014: 21%)

Diese Vergünstigung gilt auch für körperschaftspflichtige Gesellschaften, hier wird der Gewinn statt mit 30% nur mit 15% besteuert.

Davon unabhängig gilt  bis Ende 2012 weiter der halbierte IVA-Satz für den Kauf von Neubau-Immobilien.

Reizvolles Reihenendhaus mit Meerblick

Wenn Sie zwischen 12. Mai und 31.12.2012 eine Immobilie in einem Wohn- oder Stadtgebiet kaufen (Urbano), reduziert sich beim späteren Wiederverkauf die Steuer auf den erzielten Gewinn um stolze 50%.

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