Jeder fünfte Mittelständler in Deutschland spielt inzwischen mit dem Gedanken der Auswanderung. Das ist das Ergebnis einer im Juli 2023 vom Mittelstandverband BVMW veröffentlichten Umfrage. Spanien und speziell Mallorca gelten dabei vielen als attraktiver neuer Lebensmittelpunkt. Doch der deutsche Staat bittet in diesem Fall zur Kasse und zwar in Form der Wegzugsbesteuerung. Genau diese Steuerlast kann ernsthafte Implikationen mit sich ziehen.
Inhaltsverzeichnis
Besteuert wie ein Verkauf der Anteile
Wer von Deutschland ins Ausland zieht, ist als Inhaber von Anteilen an Kapitalgesellschaften grundsätzlich von der Wegzugssteuer betroffen. In Ausnahmefällen gilt dies auch für Gesellschafter von Personengesellschaften oder Einzelunternehmer. Die Besteuerung erfolgt wie bei einem Gewinn aus dem Verkauf von Anteilen. Konkret bedeutet dies, dass die Summe besteuert wird, die bei einem Verkauf unter normalen Umständen erzielt worden wäre. Mit anderen Worten nimmt der Gesetzgeber den Wegzug zum Anlass, Steuern auf die stillen Reserven des Unternehmens zu erheben, ohne dass dem Auswanderer jedoch die zum Ausgleich der Steuerzahlung erforderlichen Geldmittel zufließen.
Neben der Auswanderung eines Anteilseigners kann sich auch der Standort der Geschäftsleitung verlagern, wodurch die Kapitalgesellschaft im Ausland ansässig wird. In diesem Fall erfolgt eine „finale Besteuerung“ durch die Annahme, dass die Vermögenswerte zum aktuellen Marktwert verkauft werden.
Selbst im Erbfall kann die Wegzugssteuer zu einer beträchtlichen Erhöhung der Gesamtsteuerlast führen.
Ein Beispiel zur Wegzugssteuer
Die Kinder eines Unternehmers studieren in Spanien und der Vater verstirbt unerwartet. Leben die Erben des Anteilseigners im Ausland, gehen die Anteile formell von einem Steuerinländer auf einen Steuerausländer über. Dies führt dazu, dass Deutschland sein Besteuerungsrecht an den Anteilen an der Kapitalgesellschaft verliert, was wiederum die Wegzugsbesteuerung auslöst.
Beispielrechnungen zur Wegzugsbesteuerung
Anhand dieser Rechnungen werden die Größenordnungen der Wegzugsbesteuerung ersichtlich:
Bezeichnung | Bemessungsgrundlage | Steuersatz | Steuerbelastung |
---|---|---|---|
Wegzug des Anteilseigner | |||
Verkehrswert der GmbH-Anteile | 110.000.000 € | ||
Anschaffungs- oder Gründungskosten | -10.000.000 € | ||
Steuerpflichtiger Gewinn | 100.000.000 € | 26,375 % | Einkommensteuer inkl. Soli 26.375.000 € |
Wechsel des Ortes der Geschäftsführung | |||
Wert der Firma | 100.000.000 € | ca. 30 % | Körperschaftsteuer inkl. Gewerbesteuer 30.000.000 € |
Erbschaftsteuer | |||
Verkehrswert der GmbH-Anteile | 110.000.000 € | ||
Einkommensteuer bereichungsmindernd | -26.375.000 € | ||
83.625.000 € | 30 % | Erbschaftsteuer ohne mögliche Freibeträge 25.087.500 € | |
Mögliche Gesamtsteuerbelastung | |||
ca. 81 % | 81.462.500 € |
Auch Personengesellschaften können betroffen sein
Auch bei Personengesellschaften kann es beim Wegzug zu einer Besteuerung kommen, wenn diese nicht originär gewerblich tätig sondern „gewerblich infiziert oder geprägt“ ist, oder wenn sie Vermögenswerte besitzt, die nicht mit ihrem Geschäftsbetrieb in Verbindung stehen. Betroffen sind hauptsächlich Personengesellschaften, die Vermögen verwalten oder in Form von Holdinggesellschaften organisiert sind.
Auswandern nach Mallorca ohne Wegzugssteuer – wie geht das?
Eine Möglichkeit die Wegzugsbesteuerung zu vermeiden, ist die gezielte Veränderung der Vermögensstruktur, was natürlich in engem Zusammenwirken mit einem erfahrenen Steuerberater erfolgen muss. So sollte man vermeiden, Anteile an Kapitalgesellschaften zu besitzen. Eine Option besteht darin, die Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft umzuwandeln. Bei einer Auswanderung nach Spanien bietet das steuerliche Sonderregime „Lex Beckham“ Möglichkeiten, dem „Biest“ Wegzugssteuer zumindest mittelfristig einen Maulkorb aufzusetzen.
Anhand von Fallbeispielen erläutert die PlattesGroup diese und andere Themen rund um den Problembereich „Auswandern nach Mallorca“ am 2. Oktober in Palma auf einer Präsenzveranstaltung und zeigt konkrete Lösungsvorschläge auf. Anmeldung: https://link.plattes.net/event0210-8
Diesen Beitrag erstellte die Steuer- und Rechtskanzlei PlattesGroup mit Sitz in Palma de Mallorca.