Ab den 20. August 2011 und NUR bis 31. Dezember 2011, gemäß Artikel 91.Uno.1.7 des Gesetzes 37/1992 vom 28. Dezember, wird die Liegenschaftsübertragung von einer reduzierten Mehrwertsteuer von 8% auf 4% profitieren.
Dies gilt nur, wenn die Übertragung einer Immobilie von einer GmbH, auf einer natürlichen Person verkauft wird. Das bedeutet, es gilt die ermäßigte MwSt von 4% plus 1% Stempelsteuer, wenn der Verkäufer eine SL ist und an einer Privatperson verkauft
[…] Geschenk vom spanischen Staat, der für Bauträger-Objekte wie z. B. die Cap Vermell Villen, die Mehrwertsteuer von 7% auf 4% gesenkt […]