Neue Steuern für Mallorca Immobilien 2016: Das sollten Käufer und Eigentümer wissen

Wer schon länger auf der Insel lebt, weiß: zum Jahreswechsel kommt es auf den Balearen gerne zur “berühmten“ Steueränderung. Seit diesem Jahr haben die Inseln zudem eine neue Regierung und folglich ändert sich so einiges, was vor allem für Immobilienkäufer und –verkäufer interessant ist.

Villa in Son Vida

2016 gelten neue Steuergesetze für Immobilienkäufer und -verkäufer.

Im Gespräch erklärt Rechtsanwalt Arne Seeger der Kanzlei Dr. Frühbeck Abogados S.L.P. die wichtigsten Änderungen, was sowohl, was Sie als Resident als auch als Nicht-Resident betrifft, vor allem wenn Sie eine Immobilie besitzen oder veräußern möchten.

Herr Seeger, bitte erklären Sie uns, was sich für den Steuerzahler ab dem nächstem Jahr 2016 verändern wird?

Arne Seeger ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei Dr. Frühbeck Abogados, S.L.P. in Palma de Mallorca.

Rechtsanwalt Arne Seeger

Da wäre zunächst einmal eine Veränderung bei der Einkommensteuer, die sogenannte I.R.P.F. (Impuesto sobre la Renta de Personas Físicas). Hier müssen wir zwischen Residenten und Nicht-Residenten unterscheiden. Für Residenten, die ihre Veräußerungsgewinne aus Grundbesitz wie beispielsweise Mieteinnahmen erklären müssen, erhöht sich diese. Dabei ist das Einkommen entscheidend, denn die Erhöhung gilt nur für eine Steuerklasse ab 70.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Hierfür wird eine progressive Tabelle eingeführt.

Für Nicht-Residenten wird diese Steuer I.R.N.R. (Impuesto sobre la renta de los no residentes) genannt und im Gegensatz zur I.R.P.F. reduziert sich diese ab dem 1. Januar 2016 von 19,5% auf 19%. Das ist wichtig und von Vorteil für diejenigen, die Immobilien besitzen und diese verkaufen oder vermieten möchten und somit einen Veräußerungsgewinn bzw. Mieteinkünfte erzielen.

Das ist aber noch nicht alles?

Nein, auch bei der Vermögensteuer gibt es Veränderungen. Ursprünglich wurde diese Steuer ja nur für ein Jahr eingeführt, wird aber alljährlich um ein Jahr verlängert. Deshalb wird sie auch 2016 beibehalten. Bei der Vermögensteuer gibt es Unterschiede in den Autonomen Regionen zur gesamt spanischen Regelung. Die gesamt spanische Regelung veranschlagte bis jetzt eine Vermögensteuer von 0,2 bis 2,5% bei einem Freibetrag von 700.000 Euro, was bis jetzt auf den Balearen identisch gehandhabt wurde.

Ab 2016 wird sich die Vermögensteuer für Residenten auf den Balearen erhöhen und bei 0,28 bis 3,45% liegen, während für Nicht-Residenten nach wie vor die gesamt spanische Regelung gilt.

Auch von der Grunderwerbsteuer gibt es Neuigkeiten: Wurden bis jetzt auf Immobilien mit einem Wert von bis zu 400.000 Euro 8% erhoben, von 400.000 bis 600.000 Euro je 9% und über 600.000 Euro rund 10%, so wird ab dem 1.Januar eine neue, vierte Kategorie eingeführt, die Immobilien mit einem Wert ab 1 Million Euro mit 11% besteuert.

In welchem Steuerbereich gibt es besonders auffällige Änderungen?

Nahezu drastische Veränderungen wird es bei der Erbschaftsteuer geben, die in Spanien wesentlich höher als beispielsweise in Deutschland ist. Im Extremfall lag sie in Gesamtspanien bei sage und schreibe 70%, wobei jede Autonome Region die Sätze selbst festlegen konnte. Auf den Balearen lag diese Steuer bei Erbschaften zwischen direkten Verwandten für Residenten bei sehr geringen 1%.

Der EU-Gerichtshof hat nun aber eine Gleichbehandlung von Residenten und Nichtresidenten festgelegt, was insbesondere für ausländische Eigentümer von Immobilien auf den Balearen wichtig ist. Für 2016 wird also auf den Balearen eine progressive Steuertabelle eingeführt, die sich nach der Höhe der Erbschaft richtet (s. nachfolgende Grafik). Die Schenkungssteuer von 7% wird hingegen gleichbleiben.

Ab 2016 ändern sich die Erbschaftssteuersätze auf Mallorca.

Ab 2016 ändern sich die Erbschaftssteuersätze auf Mallorca.

Nicht zu vergessen den neuen EU-Beschluss zum Erbschaftsrecht?

Zweifelsohne ist auch das Inkrafttreten der Europäischen Erbrechtsverordnung am 17. August 2015 von weitreichender praktischer Bedeutung. Seit diesem Datum richtet sich das auf Erbschaften anzuwendende Erbrecht nach dem Aufenthalt des Erblassers. Allerdings besteht die Möglichkeit einer Rechtswahl des Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Mallorca-Residenten sollten daher prüfen, ob ihr Testament der neuen Rechtslage Rechnung trägt oder ob akut Änderungsbedarf für den Generationswechsel besteht.

Was empfehlen Sie Immobilienkäufern und -verkäufern?

Ein guter Rechtsbeistand ist derzeit wichtiger denn je, nicht zuletzt auch, – da sind sich die Experten einig, – weil die Krise auf Mallorca überwunden ist. Der Immobilienmarkt boomt wieder, vor allem im oberen, aber auch im unteren Bereich. Dass jetzt ein guter Moment ist, um zu investieren, daran besteht kein Zweifel. Nicht umsonst erfahren die Balearenpreise spanienweit zur Zeit den höchsten Zuwachs und die Entwicklung auf dem Immobilienmarkt ist durchweg positiv.

Wird es auch Veränderungen im Baurecht geben?

Nein, bis jetzt sind bei den baurechtlichen Vorschriften zunächst keine einschneidenden Änderungen geplant.

Noch ein paar Worte zu Ihrer Person: Sie sind seit einem Jahr Büroleiter der Kanzlei Dr. Frühbeck auf den Balearen?

Ja, ich bin gebürtig aus Lübeck und seit elfeinhalb Jahren in Spanien und Deutschland als zugelassener Anwalt für Immobilienrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht tätig. Die Kanzlei Dr. Frühbeck Abogados S.L.P. ist die älteste deutschsprachige Sozietät in Spanien. Das Büro in Madrid wurde in den 50er Jahren gegründet und ist seit 18 Jahren mit einer Niederlassung auf den Balearen erfolgreich.
In unserem Büro in Palma haben wir zudem auch einen Steuerberater. Der Mandant erhält deshalb insbesondere eine beim Immobilienkauf bzw. -verkauf abschließende Beratung in allen rechtlichen und steuerlichen Themen.

Herr Seeger, wir bedanken uns für das Gespräch!

Kontaktdaten der Kanzlei

Arne Seeger
Rechtsanwalt & Abogado
Dr. Frühbeck Abogados, S.L.P
C/ dels Caputxins, 4 – Edif. B – 3ºC
07002 Palma de Mallorca
Telf. (+34) 971 71 92 28
Email: arne.seeger@fruhbeck.com
www.fruhbeck.com

1 Comment

  • Ich habe gerade den Artikel zu „Steuern für Immobilien auf Mallorca 2016“ gelesen.
    Ich habe dazu die folgende Frage:
    Gelten die genannten Steuersätze und Regelungen auch für Immobilienbesitzer, die in der Schweiz ihren Hauptwohnsitz haben und dort Steuern zahlen?
    Da ich meine Immobilie verkaufen möchte wäre ich Ihnen für eine Antwort sehr dankbar.

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