Spanien erhöht Mehrwertsteuer ab 1. September 2012 – Ausnahmeregelungen für Immobilienerwerb gelten nur noch bis Ende des Jahres
Die spanische Regierung hat am 14.7.2012, unter Artikel 23 des Offiziellen Staatlichen Amtsblatt mit Wirkung ab 01. September 2012, die MwSt. wie folgt angehoben:
- Der normale MwSt- Satz wird von 18% auf 21% angehoben
- Der reduzierte MwSt-Satz wird von 8% auf 10% angehoben
Die Sonderregelung von 4% Mehrwertsteuer (statt 8%) für den Erwerb von Neubauten gilt weiter bis 31.12.2012. Ab Januar erlischt diese Ausnahmeregelung und es gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 10%.
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Dann ist jetzt ein günstiger Zeitpunkt dafür, denn bis Ende des Jahres sparen Sie noch satte 6% Mehrwertsteuer! Und bei einem späteren Wiederverkauf schenkt Ihnen der spanische Staat sogar 50% der Gewinnsteuer – aber alles nur bis 31.12.2012.