Ausländer müssen zur Beantragung der N.I.E. Nummer nicht mehr zwingend persönlich erscheinen.
Wer braucht eine N.I.E. in Spanien?
Jede Person, die nicht in Spanien ihren Erstwohnsitz hat, aber in Spanien unmittelbar oder mittelbar geschäftstätig werden will, benötigt eine solche N.I.E. (Número de Identificación de Extranjeros). Unter den Begriff Geschäftstätigkeit fallen auch der Kauf sowie der Verkauf einer Immobilie.
Beantragung einer N.I.E. Nummer
Derzeit kann die N.I.E. persönlich in Spanien bei der Comisaría, also der Polizei, oder im Ausland bei dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen spanischen Generalkonsulat beantragt werden. Die Antragstellung ist auch über Bevollmächtigte zulässig, so dass im Ausland lebende Käufer oder Verkäufer einen Dritten in Spanien mittels einer notariellen und apostillierten Vollmacht zur Beantragung der Nummer bevollmächtigen können. Im Rahmen des Antrags muss auch eine beglaubigte und apostillierte Kopie des jeweiligen Ausweisdokuments eingereicht werden.
Der Kauf von Immobilien in Spanien ist für ausländische Kunden jetzt wieder leichter geworden. Nachdem die spanische Regierung im letzten Jahr beschlossen hatte, dass die für Nicht-Residenten zum Erwerb einer Immobilie notwendige “NIE”-Nummer nur noch persönlich beantragt werden kann, wurde diese Regelung aktuell wieder zurückgenommen.
Die Abkürzung NIE steht für : Número de Identificación de Extranjeros (N.I.E.) und ist eine vom spanischen Staat auf Antrag vergebene Nummer zur Identifizierung von Ausländern.
Jeder erhält nur einmal eine N.I.E-Nummer
Bitte beachten Sie, diese NIE-Nummer ist eine Art Steueridentifikationsnummer für Ausländer und wird nur einmalig vergeben. Deshalb das Zertifikat gut aufheben, eine Neubeantragung ist mit Kosten verbunden.
Guten Tag
Meine Frage
Ist die Beantragung einer NIE Nummer ohne persönliches Erscheinen auch in der Communidad Valencia möglich ?
Danke für die Beantwortung im Voraus
Bend Kern