***Aktuelle Ergänzung***: Die ursprünglich für den 01. April geplante Erhöhung der Grunderwerbssteuer für gebrauchte Immobilien (ITP) auf den Balearen tritt nun nun erst zum 01. Mai 2012 in Kraft.
Ähnlich wie Deutschland ist auch Spanien föderal organisiert. So gibt es in der Steuergesetzgebung einerseits landesweite Steuern (z.B. Mehrwertsteuer, IVA) und andererseits regionale Steuern (z.B. Grunderwerbsteuer), die von den autonomen Provinzregierungen erhoben werden, was vergleichsweise unseren Bundesländern entspricht. Und wie auch in Deutschland kann es auch in Spanien vorkommen, dass bei einem gemeinsamen Thema die Entscheidungen in unterschiedliche Richtungen gehen können, wie zum Beispiel beim Thema Immobilienkauf auf den Balearen.
Anfang des Jahres beschloss die spanische Regierung, die Steuerermäßigung beim Kauf von Neubauten für 2012 zu verlängern. Ziel der Maßnahme ist es, die hohen Immobilienleerstände im Land zu beseitigen und die schwächelnde Bauwirtschaft anzukurbeln. Als landesweites Gesetz, findet dies natürlich auf den Balearen Anwendung. Doch solche Konjunkturmaßnahmen kosten Geld. Geld, das die spanische Regierung und auch die autonomen Provinzregierungen nicht haben. Im Gegenteil: 35 Milliarden Euro muss Spaniens Regierungschef Rajoy in diesem Jahr einsparen, um das Haushaltsdefizit auf von 8,4% auf 5,3% des BIP (Bruttoinlandprodukts) zu senken.
Haushaltsloch auf den Balearen
Auf den Balearen ist die Situation ähnlich dramatisch, hier gilt es, ein Haushaltsloch in Höhe von 350 Millionen zu stopfen. Aus diesem Grund beschloss die autonome Provinzregierung im März die Erhöhung der Benzinsteuer, aber auch die der Grunderwerbssteuer. So kommt es, dass sich Käufer von Neubauten 2012 weiter über Steuerermäßigung freuen dürfen, die Käufer von gebrauchten Immobilien allerdings ab Mai tiefer in Tasche greifen müssen.
Ab 1. Mai 2012 wird die Grunderwerbssteuer, ITP (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales), an den Kaufpreis gebunden:
- unter 300.000 € beträgt der Steuersatz weiterhin 7%
- zwischen 300.000 € und 500.000 € beträgt der Steuersatz 8%
- zwischen 500.000 € und 700.000 € beträgt der Steuersatz 9%
- ab 700.000 € beträgt der Steuersatz 10%.
Mit den geplanten Maßnahmen erwartet Finanzminister Aguiló Steuereinnahmen in Höhe von 60 Millionen Euro. Allerdings muss davon ausgegangen werden, dass noch weitere Steuererhöhungen folgen werden.
Heiß diskutiert wird derzeit auf Mallorca die Wiedereinführung der „Ökosteuer“, die 2002 kurzzeitig eingeführt wurde und aufgrund heftiger Proteste nach gut einem Jahr wieder abgeschafft wurde. Ein schwacher Trost für (Neu-)Residenten mit eigenem Domizil auf Mallorca – diese Steuer würde nur für Touristen gelten.
Haben Sie Fragen zur aktuellen Steuersituation und Nebenkosten für Immobilienerwerb auf Mallorca?
Unsere Vertragsexpertin auf Mallorca, Monica Duran, beantwortet gerne Ihre Fragen in unserem Blog! Nutzen Sie die Kommentarfunktion oder senden Sie uns einfach eine Mail.
Hallo,
Ab 1. Mai 2012 wird die Grunderwerbssteuer, ITP (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales), an den Kaufpreis gebunden:
unter 300.000 € beträgt der Steuersatz weiterhin 7%
zwischen 300.000 € und 500.000 € beträgt der Steuersatz 8%
zwischen 500.000 € und 700.000 € beträgt der Steuersatz 9%
ab 700.000 € beträgt der Steuersatz 10%.
Habe im April 2015 aber 8% bwezahlt – wo bekommt man die Differenz zurück?
Es bestehtb eine Differenzsumme non 460€.
Ist der Stellplatz separat oder Teil der Wohnung?
Vielen Dank im Voraus
J. Prange, Dr. h.c.
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir sind Immobilienvermittler und können unsere Kunden nur informieren, nicht detailliert beraten. Wir empfehlen Ihnen sich an einen Steuerberater vor Ort zu wenden, wir haben sehr gute Erfahrungen mit der Kanzlei European@ccounting gemacht. Mit sonnigen Grüßen, Ihr Porta Mallorquina Team