Das Wichtigste rund um Steuerneuerungen 2023 für Besitzer von Immobilien auf Mallorca und solche, die es werden wollen. Bereits Anfang des Jahres wurden einige Neuerungen eingeführt. Der Regierungswechsel auf den Balearen im Juni 2023 verspricht nun Steuererleichterungen und neue Möglichkeiten für Immobilienkäufer sowie Ferienvermieter. Die konservative Volkspartei (PP) wird in einer Minderheitsregierung agieren und somit auf die Unterstützung der Rechtspopulisten von Vox angewiesen sein.
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Neuer Regierungspakt auf den Balearen: Auswirkungen auf Immobilienkäufer und -eigentümer
Unter der Balearen-Präsidentin Marga Prohens haben die Parteien ein Regierungsprogramm vereinbart, das auf zahlreiche Steuererleichterungen abzielt. Im Bereich der Immobilienkäufe sieht das Papier einige Änderungen vor:
Personen unter 30 Jahren sowie Behinderte werden zukünftig von der Grunderwerbsteuer befreit sein, wenn sie ihren ersten Wohnsitz erwerben. Diese Regelung gilt für Immobilien bis zu einem Wert von 270.000 Euro (bzw. maximal 350.000 Euro in Zonen mit einem angespannten Wohnungsmarkt). Zusätzlich wird die Steuer für den Erwerb des Hauptwohnsitzes um 50 Prozent reduziert, wenn der Käufer unter 35 Jahre alt ist oder eine kinderreiche Familie hat.
Die neue Balearen-Regierung beabsichtigt, hart gegen Hausbesetzungen vorzugehen, obwohl sie in diesem Bereich nur begrenzte Zuständigkeiten hat.
Die Einkommensteuer für Residenten (IRPF) soll gesenkt werden. Davon profitieren insbesondere Steuerpflichtige mit niedrigen und mittleren Einkommen sowie Vermieter, die ihre Immobilien in Langzeitvermietung haben. Zu beachten ist dabei, dass die autonome Region nur über die Hälfte der IRPF entscheiden kann, da die andere Hälfte in den Zuständigkeitsbereich der Zentralregierung fällt.
Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer haben die spanischen Regionen hingegen weit reichende Kompetenzen. Die Insel-Regierung plant die vollständige Abschaffung der Steuern für Erbschaften und Schenkungen zwischen nächsten Angehörigen sowie Ehepartnern. Darüber hinaus ist eine 50-prozentige Senkung für Erbschaften und Schenkungen zwischen Geschwistern sowie Onkeln/Tanten und Neffen/Nichten vorgesehen. Dieser radikale Steuerschnitt soll dem Pakt zufolge bereits in den ersten 100 Tagen der Amtszeit umgesetzt werden, d.h. bis spätestens Mitte Oktober.
Des Weiteren beabsichtigen PP und Vox eine schrittweise Reduzierung der Vermögensteuer und bestenfalls deren vollständige Abschaffung während ihrer Amtszeit. Die Umsetzung hängt jedoch von der Abschaffung der zentralstaatlichen „Reichensteuer“ ab, die von Madrid Ende 2022 eingeführt wurde. Die Realisierung dieser Maßnahme ist abhängig von den Ergebnissen der spanischen Parlamentswahlen im Juli und den Maßnahmen einer hypothetischen konservativen Regierung in Madrid.
In Kürze: Was bedeutet das Steuerpaket für Nichtresidenten?
- Einkommensteuer: Für Nichtresidenten sind momentan keine Änderungen zu erwarten, da die Einkommensteuer vollständig in den Zuständigkeitsbereich des Zentralstaates fällt.
- Vermögensteuer: Hier will die neue Balearen-Regierung die Entwicklungen auf staatlicher Ebene abwarten.
- Erbschafts- und Schenkungsteuer: Nichtresidenten können die Regelungen jener Region wählen, in der sich der Großteil des spanischen Vermögens befindet, daher können sie von den Steuervorteilen ohne Einschränkungen profitieren. Ob das unter dem Strich günstiger kommt, hängt allerdings von der Besteuerung im Wohnsitzstaat ab.
Einmal wie David Beckham sein – zumindest steuerlich
Wer eine „Auswanderung auf Zeit“ nach Mallorca plant, um seine Immobilie richtig nutzen zu können, für den stehen die Steuerzeichen ab diesem Jahr besonders gut: Denn die Sonderregelung für Arbeitnehmer, die für einen längeren Zeitraum nach Spanien ziehen, – im Volksmund „Lex Beckham“ genannt – wurde reformiert und bietet nun günstigere Bedingungen und einen breiteren Anwendungsrahmen als bisher.
Was bedeutet das konkret? Ein Resident, der „Lex Beckham“ anwendet, kann u.a. Vermögensteuer sparen, weil unter dem Sonderregimes trotz Ansässigkeit nur das spanische Vermögen veranlagt werden muss. Nicht besteuert werden zudem Einkünfte, die nicht aus spanischer Quelle stammen. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit werden bis zu einem Betrag von 600.000 Euro mit einem festen Steuersatz von 24 Prozent belegt, alles, was darüber hinausgeht mit 47 Prozent. Zudem erweiterte der Gesetzgeber den Personenkreis, für den die Regelung angewendet werden kann.
Steuerlast beim Kauf von Luxusimmobilien auf Mallorca etwas gestiegen
Der Kauf von Luxusimmobilien auf Mallorca ist per 2023 aus steuerlicher Sicht leicht teurer geworden. So hat die Balearen-Regierung die Grunderwerbsteuer für Gebrauchtimmobilien (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales, ITP) mit einem Wert von über einer Million Euro von 11,5 auf 12 Prozent angehoben. Zudem wurde ein neuer Spitzensteuersatz von 13 Prozent für Häuser und Wohnungen auf Mallorca eingeführt, die mehr als zwei Millionen Euro kosten.
Eine Beispielrechnung
2022 betrug die Grunderwerbsteuer für eine Immobilie im Wert von fünf Millionen Euro 550.000 Euro. Mit dem Jahreswechsel zu 2023 ist die Steuerlast um 50.000 Euro auf insgesamt 600.000 Euro angestiegen.
Ebenfalls erhöht wurde die Steuer auf beurkundete Rechtsakte (Impuesto sobre Actos Juridicos Documentados – AJD). Die so genannte „Stempelsteuer“ fällt u.a. an, wenn bei einem Notar die Kaufurkunde für eine Immobilie unterzeichnet wird. Im Normalfall beträgt sie 1,5 Prozent des Kaufpreises. Beim Verkauf von Immobilien, die über eine Million Euro wert sind, beträgt die Steuer nun zwei Prozent.
Eine Steuererklärung weniger für Ferienvermieter
Eine Überarbeitung des spanischen Umsatzsteuergesetzes hat den Verwaltungsaufwand für Vermieter von Ferienimmobilien reduziert. Bisher haben viele ausländische Vermittlungsfirmen Nichtresidenten Immobilieneigentümern die Rechnungen für ihre Vermittlungsleistungen mit Umkehr der Umsatzsteuerschuld (Reverse Charge) ausgestellt. Der Rechnungsempfänger – also der Vermieter der Ferien-Finca – musste bisher deshalb die anfallende Umsatzsteuer mit einer eigenen Erklärung an das spanische Finanzamt abführen. Das ist nun vorbei.
Zwar muss nach wie vor die Umsatzsteuer im Spanien erbracht werden, da sich die Immobilie hier befindet. Jedoch wird der Leistungserbringer (Vermittler) in die Pflicht genommen, sich in Spanien zu registrieren, um die Umsatzsteuer abzuführen. Rechnungen seiner Vermittlungsleistungen müssen daher zukünftig mit der spanischen IVA (Impuesto sobre el Valor Añadido) von 21 Prozent gestellt werden.
Reform des Vermögensteuergesetzes
Kurz vor Ende 2022 verabschiedete die spanische Zentralregierung die neue „Reichensteuer“ sowie die Reform der bestehenden Vermögensteuer. Beide Neuerungen sind bereits für das Steuerjahr 2022 in Kraft getreten. Für Nichtresidenten mit Wohnsitz in Deutschland und Immobilien auf Mallorca bedeutet die Vermögensteuerreform, dass indirekt – also über Gesellschaften – gehaltene Immobilien in Spanien besteuert werden können.
Die so genannte „Reichensteuer“ (offiziell: Impuesto Temporal de Solidaridad de las Grandes Fortunas – Temporäre Solidaritätssteuer großer Vermögen) greift nur in jenen Regionen, welche die Vermögensteuer entweder abgeschafft oder erheblich reduziert haben (dazu zählen Madrid, Andalusien und Galicien). In den meisten anderen Regionen führt diese Steuer erst ab erheblichem Vermögen zu einer Mehrbelastung. So muss ein Resident der Balearen ab einem Nettovermögen von 209 Millionen Euro neben der normalen Vermögensteuer auch die Reichensteuer entrichten, die zunächst für zwei Jahre eingeführt wurde.
Dieser Beitrag wurde im Januar 2023 von der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei PlattesGroup mit Sitz in Palma verfasst und im Juli 2023 upgedatet. Porta Mallorquina ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit der Informationen. Für eine individuelle Auskunft, kontaktieren Sie gerne direkt die PlattesGroup.