Corona Krise – Auswirkungen von COVID 19 Pandemie auf das Immobiliengeschäft auf Mallorca

UPDATE 04. Mai 2020

Am 2. Mai hat Spanien die Europaweit strengste Ausgangssperre erstmalig gelockert. Nun dürfen die Spanier wieder in Begleitung eines Mitglieds des eigenen Haushalts im Freien Sport treiben oder spazieren gehen, allerdings maximal 1 Kilometer von zuhause entfernt. Wer in Strandnähe wohnt, darf sogar am Strand spazieren, Sonnenbaden oder Baden im Meer sind allerdings noch untersagt.

Die vorsichtigen Lockerungen sind der erste Schritt zu einer „neuen Normalität“, die im Rahmen eines 4-Stufenplans immer weitere Öffnungsmaßnahmen vorsieht.

Ab 4. Mai dürfen auf Mallorca die ersten Geschäfte wieder eröffnen, in öffentlichen Verkehrsmitteln herrscht Maskenpflicht. Im zwei Wochentakt sollen immer mehr Wiedereröffnungen erlaubt werden, allerdings unter strengen Auflagen. In Phase zwei dürfen Lokale die Außenterrassen wieder bewirtschaften und Restaurants Speisen zum Mitnehmen anbieten.

Ab 11. Mai dürfen weitere Geschäfte öffnen, darunter auch die Porta Mallorquina Immobilienshops. Allerdings nur mit vorheriger Terminvereinbarung und maximal einem Kunden pro Termin. Außerdem sind ab diesem Zeitpunkt wieder Besichtigungen und vor allem Objektaufnahmen wieder möglich. Selbstverständlich unter der Einhaltung maximaler Hygieneverordnungen zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter.

Um den Kunden im Ausland, die derzeit leider (noch) nicht auf die Insel kommen können, eine Live-Impression ihrer Wunschimmobilie zu geben, organisiert Porta Mallorquina Video-Besichtigungen, die zum Teil live auf Facebook übertragen werden.

Voraussichtlich ab 25. Mai (Phase drei) dürfen dann auch die Innenräume der Restaurants wieder für Gäste geöffnet werden, allerdings nur mit maximal 30 Prozent Auslastung.

Wenn alles gut läuft und keine neuen Rückschläge eintreten, ist wohl mit Phase vier, der „neuen Normalität“, ab 22. Juni zu rechnen. Dies dürfte auch der Zeitpunkt der Wiedereröffnung des Flughafens sein, wobei hier aktuell noch kein genaues Datum feststeht.

Es könnte auch sein, dass die Balearen aufgrund ihrer hohen wirtschaftlichen Abhängigkeit vom Tourismus auch schon früher den Reiseverkehr mit dem Ausland wieder aufnehmen dürfen.

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Palma, 23. März 2020

Im Zuge der weltweiten Maßnahmen gegen die COVID19 Pandemie hat die spanische Regierung per königlichem Dekret ab 15. März 2020 eine vorerst auf 14 Tage beschränkte landesweite Ausgangssperre verhängt. Seit 17. März 2020 ist es nicht mehr möglich, als Tourist auf die Balearen einzureisen. Am 22. März wurde die Ausgangssperre um weitere 14 Tage verlängert bis vorerst 12. April 2020.

Schutz für die Einwohner der Balearen

Die Balearen schützen sich und ihre Bewohner mit dieser Maßnahme. Die aktuelle Infektionsrate hier ist im Vergleich zum Landesdurchschnitt noch relativ gering und die Krankenhäuser gut gerüstet. Wer aktuell auf der Insel lebt, kann sich sicher fühlen, der Warenverkehr ist gewährleistet und es gibt keinerlei Versorgungsengpässe.

Die gesetzlichen Maßnahmen haben auch Auswirkungen auf das Immobiliengeschäft auf Mallorca. Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir Ihnen hier zusammengestellt und werden sie laufend ergänzen.

Persönliche Besichtigungen sind für Kunden derzeit leider nicht möglich. Auf der Porta Mallorquina Website gibt es aber viele Angebote, die Sie über einen Panorama Rundgang „virtuell besichtigen“ können.

Ist Porta Mallorquina weiter erreichbar?

Ja, aber nur per Email unter info@portamallorquina.com und telefonisch unter der Service-Hotline +34 971 001 001. Unser Team arbeitet vom Home Office aus für Sie und bearbeitet eingehende Anfragen von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 18 Uhr. Unsere Immobilienshops mussten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift für die Dauer der Ausgangssperre schließen, Ihr Verkaufsberater ist darüber hinaus auch mobil erreichbar.

Bleiben Optionsverträge gültig?

Ja, auf jeden Fall. Da hier ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, werden alle gültigen Optionsverträge in diesem Zeitraum ausgesetzt, etwaige Fristen verlängern sich entsprechend, so lange dieser Zustand anhält.

Kann mein Notartermin wie geplant stattfinden?

Das hängt von dem vereinbarten Zeitpunkt ab. Während des landesweiten Alarmzustands („estado de alarma“), der derzeit gilt, nehmen die Notariate nur in Notfällen Verbriefungen vor. Immobiliengeschäfte fallen im Allgemeinen nicht unter diese Notfallregelung und können deshalb derzeit nicht beurkundet werden. Ihr Verkaufsberater informiert Sie, sobald dies wieder möglich ist.

Wann kann ich wieder nach Mallorca fliegen?

Diese Frage können wir Ihnen leider nicht verbindlich beantworten. Derzeit gilt die Ausgangssperre bis Mitte April. Wir hoffen alle, dass der Flugbetrieb bald wieder aufgenommen wird. Ihr Verkaufsberater informiert Sie sofort, sobald dies möglich ist.

Ich bin Eigentümer und nicht vor Ort. Wer kann sich um meine Immobilie kümmern?

Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall unsere Service-Hotline oder schreiben Sie eine Email, wir versuchen allen betroffenen Eigentümern, die ihre Immobilie bei uns in der Vermarktung haben, so schnell und unbürokratisch wie möglich zu helfen.

Kann ich aktuell Immobilienkäufe tätigen?

Auch die Rechtsanwälte arbeiten derzeit im Homeoffice, es ist selbstverständlich möglich, auch von Ihrem Heimatland aus Optionsverträge für einen Immobilienerwerb zu schließen. Sie können auch Ihren Verkaufsberater mit einer entsprechenden Vollmacht ausstatten.

Wir wünschen Ihnen in dieser schwierigen Zeit alles Gute, bleiben Sie gesund und wir hoffen, bald wieder persönlich Ihre Immobilienträume auf Mallorca erfüllen zu können.

 

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