FAQs zum neuen Bodengesetz auf Mallorca

Die Rechtsanwälte Guillermo Dezcallar Enseñat und Javier Blas Guasp von der Kanzlei ILLESLEX beantworteten auf unserer Kundenveranstaltung in unserem Shop in Pollensa die wichtigsten Fragen zum neuen Bodengesetz.

Rechtsanwalt Guillermo Dezcallar Enseñat von der Kanzlei Illeslex.

Rechtsanwalt Guillermo Dezcallar Enseñat von der Kanzlei Illeslex beantwortete am 26. April im Porta Mallorquina Immobilienshop in Pollensa die Fragen der Finca- und Hausbesitzer.

Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?

Es wurde am 11.03.2014 im Parlament verabschiedet. Es muss von allen Inselräten mit absoluter Mehrheit angenommen werden. Menorca und Ibiza haben das Gesetz bereits verabschiedet. Für Mallorca steht dies in Kürze an.

Was beinhaltet das Gesetz?

Allgemein enthält es eine integrale Regulierung der städtebaulichen Tätigkeit und behandelt die Vereinfachung und Rationalisierung der Bauvorschriften. All dies wird konkret folgendermaßen umgesetzt:

  • Beschleunigung der Baulizenzen (z.B. Genehmigung für kleinere Bauten durch einfache vorherige Anmeldung).
  • Amnestie: Legalisierung von Immobilien “ausserhalb der Raumordnung”.
  • Verschärfung der Sanktionen und Erweiterung der Haftung auf die Beteiligten (Bauunternehmer, Techniker, Beamte, Behörden, etc.).

Was ist unter einer Immobilie „außerhalb der Raumordnung“ zu verstehen?

Diese Definition bezieht sich hauptsächlich auf folgende Arten von Immobilien: „Häuser oder Bauten, die seinerzeit ohne Baugenehmigung der Gemeinde erbaut wurden und die nicht legalisierbar waren, weil die städtebauliche Regelung dies nicht erlaubte.“

Welche Konsequenzen hatte die Tatsache, sich “außerhalb der Raumordnung“ zu befinden, bisher für eine Immobilie?

  • Keine Möglichkeit der Durchführung von Sanierungs- und/oder Erweiterungsarbeiten (nur der Wartung und Erhaltung).
  • Keine Möglichkeit, Strom, Gas, Wasser, Kanalisation, Telefon, Telekommunikation etc. zu beantragen.
  • Keine Möglichkeit, eine Bewohnbarkeitsbescheinigung (wegen Fehlens oder der Erneuerung) zu erhalten, wenn nicht vor 1987 erbaut wurde.

Welche Gebäude “ausserhalb der Raumordnung” können mit dem neuen Gesetz nachträglich legalisiert werden?

Die Gebäude müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Gebäude auf ländlichem Boden.
  • Das städtebauliche Vergehen muss verjährt sein. Die Verjährungsfrist ist allgemein von acht (8) Jahren.
  • Im Augenblick der Legalisierung darf keine Akte wegen eines städtebaulichen Vergehens existieren.
  • Bei Gebäuden in Naturschutzgebieten (ANEI, ARIP und Bereiche von besonderem landschaftlichem Interesse und deren Variationen) wird das Vergehen als verjährt angesehen, wenn belegt werden kann, dass das Gebäude vor dem 10.03.1991 erbaut wurde (wenn danach keine Erweiterung oder eine Nutzungsänderung durchgeführt wurde).

Zahlreiche Haus- und Fincabesitzer nutzen die Gelegenheit, sich bei einem Brunch über die neuesten Immobiliengesetze zu informieren.

Zahlreiche Haus- und Fincabesitzer nutzen die Gelegenheit, sich bei einem Brunch über die neuesten Immobiliengesetze zu informieren.

Gibt es Fristen für die nachträgliche Legalisierung?

Die Frist beträgt drei Jahre, zu rechnen ab Veröffentlichung der Annahme in den Plenen der Inselräte. Nach Ablauf dieser Frist kann nicht mehr legalisiert werden.

Wie sieht die Abwicklung der Legalisierung aus?

In der Stadtverwaltung des Standorts der Immobilie werden graphische Unterlagen des tatsächlichen Zustands der Immobilie eingereicht, einschließlich der Angleichung an die allgemeinen Bedingungen der Integration in Umwelt und Landschaft.

Sebastian Boelger (Mitte), Leiter der Verkaufsregion Nord, im Gespräch mit Kunden.

Sebastian Boelger (Mitte), Leiter der Verkaufsregion Nord, im Gespräch mit Kunden.

Welche Gebühren und Steuern und welche Sanktionen müssen gezahlt werden, um die Immobilie zu legalisieren?

Es werden dieselben Gebühren und Steuern berechnet, wie für Neubauten (rund 4% des Wertes der Bauten; je nach Gemeinde).
Die Sanktion (sie wird” finanzielle Leistung ” genannt) wird abhängig von dem Jahr berechnet, in dem die Legalisierung eingeleitet wird:

  • Jahr 1: 15%
  • Jahr 2: 20%
  • Jahr 3: 30%

Die Sanktion wird auf die Summe der materiellen Baukosten des Gebäudes/Teils des Gebäudes berechnet, das legalisiert werden soll, die während der Abwicklung der Akte festgelegt wird.

Wie viele Immobilien können von dem neuen Gesetz profitieren?

Rund 25.000 Immobilien, einschließlich der damit verbundenen Werterhöhung und der damit verbundenen wirtschaftlichen Wiederbelebung der Balearen.

Wir bedanken uns herzlich bei den Rechtsanwälten Guillermo Dezcallar Enseñat und Javier Blas Guasp von der Kanzlei ILLESLEX für ihr Kommen und den interessanten Ausführungen! Haben Sie noch Fragen zum neuen Bodengesetz? Wir leiten Ihre Kommentare gerne an unsere Rechtsexperten weiter.

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